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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Baubürgerbüro

Allgemeine Auskünfte

  • Ausgabe von Bauantragsformularen
  • Ausgabe von Informationsbroschüren
  • Entgegennahme von Bauunterlagen sowie für das Stadtbauamt bestimmte Unterlagen
  • Ausgabe und Verkauf von Formularen, Plänen und Satzungen, etc.

Bauberatung (vor Antragseingang)

  • Bebaubarkeit eines Grundstückes
  • Genehmigungspflicht (ja / nein); Erläuterung der versch. Genehmigungsverfahren (§ 66, § 67 und § 70 LBauO) sowie der erforderlichen Unterlagen
  • Erläuterung der Festsetzungen von rechtskräftigen Bebauungsplänen
  • Auskünfte zur Gestaltungssatzung
  • Prüfung von Vorentwürfen hinsichtlich der Einfügung nach § 34 BauGB sowie Einhaltung der Forderungen der Gestaltungssatzungen
  • Informationen über ökologisches Bauen und Renovieren  
  • Hinweise zum Antrag auf Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
  • Auskünfte über Fristen, Gebühren, Zuständigkeiten der Bezirksschornsteinfeger
  • Auskünfte zu Grundstücksteilungen
  • Allgemeine städtebauliche Auskünfte
  • Hinweise zu Schutzgebieten
  • Information zur Eintragung von Baulasten
  • Auskunft zur Denkmalliste
  • Gestaltungsberatung

 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr

Montag bis Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwochs ist keine Bauberatung möglich.

 

Kontakt

Baubürgerbüro
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6804
Telefon: 06341/13-6805
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular
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