Der Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Stadtgebiet die beabsichtigte Art der Bodennutzung für die nächsten 10 – 15 Jahre in den Grundzügen dar.
Die Inhalte (Darstellungen) und das Verfahren werden durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.
Der Flächennutzungsplan ist in der Kommune der vorbereitende Bauleitplan und wird im Gegensatz zum nachfolgenden Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), der die Darstellungen des Flächennutzungsplans konkretisiert, nicht als Satzung beschlossen, sondern als Planwerk genehmigt. Das heißt er entfaltet für die Bürger keine unmittelbaren Rechte und Pflichten, ist jedoch behördenintern verbindlich.
Neben der Steuerungsfunktion für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung, besitzt der Flächennutzungsplan auch eine Ordnungsfunktion. Er ordnet flächendeckend nicht nur die bauliche Nutzung, sondern auch landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, wasserwirtschaftliche und verkehrliche Nutzungen. Darüber hinaus sind die Belange des Umwelt- und Naturschutzes zu berücksichtigen. Das Planwerk schafft so unter konkurrierenden Nutzungsansprüchen einen Ausgleich.
Ziel ist eine ausgewogene und nachhaltige Stadtentwicklung, die die Belange gleichwertig berücksichtigt.
Als Inhalte können insbesondere dargestellt werden:
Ausstattung der Gemeinde mit Anlagen und Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken und der Klimaanpassung dienen.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - Inhalte und Verfahren (PDF, 919 kB)