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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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03.08.2017

Änderung des Rundfunkstaatsvertrags: Sozialamt der Stadt Landau bearbeitet keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr - Antragsformulare weiter erhältlich

Das Sozialamt der Stadt Landau wird künftig keine Anträge auf GEZ-Befreiung mehr bearbeiten. Hintergrund ist die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zu Beginn dieses Jahres. Die Stadtverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.

Zum Hintergrund: Bislang wurden Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beim Sozialamt entgegengenommen und weitergeleitet. Dieser Service war sinnvoll, da Unterlagen entweder im Original oder als beglaubigte Kopie beim Beitragsservice (der sogenannten GEZ) vorgelegt werden mussten. Alternativ konnte auch die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original durch das Sozialamt bestätigt werden. Diese Pflicht wurde mit der Änderung des Rundfunkstaatsvertrages aufgehoben. Nun ist die Vorlage einer einfachen Kopie der erforderlichen Unterlagen ausreichend. 

Das Sozialamt wird daher keine Anträge mehr entgegennehmen. Die Betroffenen werden gebeten sich direkt an den Beitragsservice zu wenden. Anträge können online oder schriftlich bei der GEZ gestellt werden. Antragsformulare zur schriftlichen Antragstellung sind weiterhin beim Sozialamt erhältlich. 

Der Beitragsservice ist zu erreichen unter www.rundfunkbeitrag.de oder 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Service-Telefon: 01806 999 555 10
Service-Fax: 01806 999 555 01

Die Servicenummern sind kostenpflichtig.

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