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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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22.11.2011

Drei Beseitigungsverfügungen im Kleingartengebiet ,,Im Sülzloch"

Anlässlich einer Orstbesichtigung des Kleingartengebiets „Im Sülzloch“ in Godramstein hat die Bauordnungsabteilung nach Wahrung einer angemessenen Frist festgestellt, dass nur noch drei Gartenhäuser die zulässige Größe von zehn Kubikmetern Rauminhalt überschreiten. Ein notwendiger Rückbau ist in diesen Fällen nicht erfolgt, weshalb den Eigentümern nun je eine Beseitigungsverfügung zugestellt wurde. Bis 15. Dezember 2011 müssen die Eigentümer nun spätestens tätig werden.

Alle anderen übergroßen Gartenhäuser, Überdachungen und Folienhäuser im Bereich des Kleingartengebiets wurden zwischenzeitlich beseitigt oder auf die zulässige Größe von weniger als zehn Kubikmetern zurückgebaut. Dem Besitzer einer Anlage zur Haltung von Schildkröten wurde eine Fristverlängerung der Beseitigung dieser Anlage bis zum 31. Dezember 2011 gewährt.

Wie die Bauordnungsabteilung festgestellt hat, befindet sich das Kleingartengebiet „Im Sülzloch“ zwischenzeitlich wieder in einem schönen, landschaftsgerechten und geordneten Zustand.

Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer dankte Ortsvorsteher Wolfgang Kern sowie dem Beigeordneten Rudi Klemm und der Bauordnungsabteilung für die koordinierte Zusammenarbeit. Wie Schlimmer betonte, sei der Konflikt immer wieder von dritter Seite geschürt worden, was die Lage nicht vereinfacht habe.

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