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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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29.03.2017

Heben und Tragen mit Obergrenze EWL setzt rückenschonende Maßnahmen um - Gewichtsgrenze für befüllte Abfallsäcke

Wer öfters hebt und trägt weiß: Mit jedem Kilo der Last steigt die Beanspruchung nicht nur des Rückens, sondern des gesamten Muskel- und Skelettsystems. Besonders schwer hat es im doppelten Sinne die Berufsgruppe der Müllwerker. Aus diesem Grund führt der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) nun Gewichtsgrenzen für die Befüllung von Abfallsäcken ein. „Die Mitarbeiter der Abfallsammlung sind von früh bis spät mit Lasten unterwegs. Als Arbeitgeber stehen wir in der Pflicht, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Aufgaben gut erledigt werden können“, erklärt Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender des EWL.

Der Verwaltungsrat des städtischen Unternehmens hat in seiner letzten Sitzung Mitte März folgende Obergrenzen für die Befüllung von Säcken beschlossen: In Restabfallsäcke und Papiersäcke dürfen künftig maximal 20 Kilogramm Material gefüllt werden. Für Grüngutsäcke gilt ein Limit von 12 Kilogramm. Den Grund für die Differenzierung erklärt Abfallberater Andreas Fischer mit dem Material: „Die Erfahrung zeigt, dass die Grüngutsäcke aus Papier nicht ganz so stabil sind. Das gilt im Besonderen, wenn feuchtes Material im Grüngutsack bereitgestellt wird.“ Mit der Aufnahme der neuen Regelungen in die Abfallwirtschaftssatzung hält sich der EWL den Weg offen, künftig zu schwer gepackte Säcke auch stehen zu lassen. „Zunächst suchen wir den Dialog. Letztendlich profitieren ja auch diejenigen Bürger, die einen Abfallsack an die Grundstücksgrenze schleppen müssen“, hält Bernhard Eck fest. Die neue Regelung gilt ab dem 1. April. Für Beistellungen zur Papiersammlung gilt mit Blick auf Verpackungskartonagen auch eine Volumengrenze von einem Kubikmeter je Grundstück. Voraussetzung: Das Material wird verschnürt in handliche Einheiten von 10 bis 15 Kilogramm an der Grundstücksgrenze bereitgestellt.

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