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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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01.03.2011

Sicherheits-Leitfaden: Handreichung für Veranstalter von Festen

Ein neu erstellter Sicherheits-Leitfaden soll Besuchern und Organisatoren von der Veranstaltungen in Landau zugute kommen. Denn wenn bei einem Fest etwas passiert, ist schnelle Hilfe gefragt. Und die kann nur rechtzeitig vor Ort sein, wenn Rettungsteam und Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen freie Durchfahrtswege haben. Der Leitfaden gilt speziell für Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.
 
„Das Sicherheitskonzept soll eine Handreichung für Veranstalter sein, kein Verhinderungskonzept – wir wollen vermeiden, dass schöne Feste ein unschönes Ende finden“, betonte Ordnungsdezernent Bürgermeister Thomas Hirsch bei der Vorstellung. „Es geht darum, dass der Aufbau und der Ablauf des Festes so geplant wird, dass im Ernstfall möglichst niemand zu Schaden kommt“, ergänzt Stadtfeuerwehrinspekteur Dirk Hargesheimer.
Dies sei auch der Grund, weshalb ein rechtzeitiger Antrag mit Lageplan notwenig sei, so Thomas Scholly, Leiter der Ordnungsabteilung. Sollten beispielsweise die Abstände zwischen Ständen und Buden zu gering sein, könne man noch nachbessern und auf Wünsche eingehen. Ansonsten könne es sein, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Auch brauchen „fliegende Bauten“ wie Zelte, Bühnen oder Karussells statische Unterlagen sowie das Baubuch, das bei der Bauordnungsabteilung vorgelegt werden muss. Hintergrund ist, dass vermieden werden soll, dass durch mangelnde Sicherheit beim Aufbau fliegender Bauten etwas passiert. 
  
Vor jeder Veranstaltung finde eine Begehung und Abnahme des Festbereichs statt und während des laufenden Betriebs wird die Einhaltung der Vorgabendurch städtisches Personal überprüft. „Die Überwachungskräfte sind bis spät im Einsatz“, so Scholly. „Und sollten Feuerwehr-  oder Rettungszufahrten blockiert sein, wird das Auto abgeschleppt, sofern sich der Fahrer nicht finden lässt.“ Bürgermeister Hirsch und Stadtfeuerwehrinspekteur Hargesheimer baten um Verständnis bei den Festbesuchern: „Wenn Ihnen etwas passiert ist, möchten Sie auch, dass Ihnen schnell geholfen wird.“ Und das sei bei zugeparkten Rettungswegen nicht gewährleistet.
Neben der Freihaltung von Zufahrten sowie Flucht- und Rettungswegen  geht es in dem Leitfaden um die Einrichtung von Schutzstreifen zwischen Buden und Zelten, die Freihaltung von Hydranten sowie die richtige Lagerung von Abfallstoffen. Auch Feuerlöscher müssen vorhanden sein, brennbare Stoffe nur in bestimmter Menge, Wärme- und Heizgeräte müssen so betrieben werden, dass sie keinen Brand verursachen können.
 
„Der Leitfaden ist noch nicht in Stein gemeißelt, es können noch weitere Punkte aufgenommen werden“, so Hirsch. „Es geht darum, die Menschen für das Thema Gefahrenvermeidung zu senisbilisieren.“
 

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