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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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26.05.2011

Stadt gewinnt Zivilprozess um Schülerbeförderung

Die Stadt Landau in der Pfalz hat den Prozess gegen die Malteser Hilfsdienst gGmbH wegen nicht eingehaltenen Vetragsbedingungen gewonnen. In dem Rechtsstreit ist vom Landgericht Landau in der Pfalz heute ein Urteil verkündet worden.
 
Oberbürgermeister Hans-Dieter Schlimmer: „Wir begrüßen das Urteil des Landgerichts. Auch wenn wir grundsätzlich mit den Leistungen der Malteser zufrieden sind, müssen die ausgeschriebenen Vertragsbedingungen eingehalten werden. Das war bisher nicht der Fall. Die Malteser sollten dieses Urteil nun akzeptieren, was zum guten gegenseitigen Verhältnis, das wir bisher immer hatten, sicherlich beitragen würde.“
 
Weil die Malteser Hilfsdienst gGmbH für den Schülertransport nach der im Jahr 2009 erfolgten Auftragserteilung Fahrzeuge einsetzte, die entgegen der Ausschreibungsbedingungen weder über ein Hochdach, einen Fahrtenschreiber, eine Hebebühne mit hydraulischem Schwenklift verfügten, noch mit Schwing-/Schlagtüren ausgerüstet waren, und die Nachbesserungsforderungen der Stadt Landau in der Pfalz erfolglos blieben, kam es zum Prozess.
 
Die Malteser Hilfsdienst gGmbH wurde nun verurteilt, die Ausschreibungskriterien vollumfänglich zu erfüllen. Somit ist das Landgericht mit seinem heutigen Urteil der Auffassung der Stadt Landau in der Pfalz gefolgt. Damit wurde auch der Ankündigung der Malteser, gegebenenfalls lediglich 60 Zentimeter schmale Türen einsetzen zu wollen, eine Absage erteilt.
 
Der Malteser Hilfsdienst muss auch die Prozesskosten tragen, kann aber von der Möglichkeit Gebrauch machen, in Berufung zu gehen.
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