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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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01.02.2018

Stadtverwaltung Landau informiert: Überweisung der wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erst nach Erhalt der neuen Bescheide

In der Stadt Landau werden seit dem Jahr 2010 wiederkehrende Straßenausbaubeiträge erhoben. Wichtig für alle Beitragspflichtigen: Da 2018 ein neuer Abrechnungszeitraum beginnt, werden im Sommer dieses Jahres neue Bescheide versandt. Mit diesen werden die tatsächlichen Ausgaben des Bauprogramms 2014 bis 2017 abgerechnet und der neue Vorauszahlungsbetrag für die Jahre 2018 bis 2021 mitgeteilt. Die Stadtverwaltung bittet darum, dass Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer die Zahlung der wiederkehrenden Beiträge für das Jahr 2018 nicht vor dem Erhalt des neuen Bescheids leisten.

Weitere Informationen zum Thema „Wiederkehrende Beiträge“ finden sich auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/Verwaltung-Politik/Öffentliche-Informationen/Wiederkehrende-Beiträge. Bei Fragen wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an:

Silke Ramacher
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 0 63 41/13 68 13
Fax: 0 63 41/13 60 09
E-Mail: silke.ramacher@landau.de

Christina Martin
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 0 63 41/13 68 15
Fax: 0 63 41/13 60 09
E-Mail: christina.martin@landau.de

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