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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Öffentliche Versammlung anmelden
[Nr.99089016000000 ]

Leistungsbeschreibung

  • Wenn Sie eine Versammlung veranstalten möchten, müssen Sie dies spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Veranstaltung bei der zuständigen Behörde anmelden.
  • Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei der zuständigen Behörde wird diese an die für den Versammlungsort zuständige örtliche Ordnungsbehörde, an die Polizei und ggf. auch an weitere zu beteiligende Behörden weitergeleitet. Diese beteiligten Behörden können dann Stellung zu der von Ihnen geplanten Versammlung beziehen.
  • Regelmäßig werden mit den beteiligten Behörden (Polizei, Ordnungsämtern) im Vorfeld Kooperationsgespräche hinsichtlich des Ablaufs und der Durchführung der Versammlung durchgeführt.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung bzw. in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die jeweilige Stadtverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Sie übermitteln ihre Anmeldung der Versammlung an die zuständige Behörde digital oder analog.
  • Die Anmeldung ist an keine Form gebunden.
  • Unabhängig davon ob Sie die Anmeldung online, schriftlich oder mündlich erstellen müssen folgende Informationen enthalten sein:
    • Name und Anschrift des/der Veranstalters/Veranstalterin der anzeigenden Person (Privatperson oder Organisation)
    • Name und Anschrift, Telefon und Fax/E-Mail des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin.
    • Bezeichnung des geplanten Ablaufs der Versammlung nach Ort, Zeit und Thema
    • Bei Aufzügen/Demonstrationen den geplanten Streckenverlauf.
    • Wenn die Versammlungsleitung sich der Hilfe von Ordnerinnen und Ordnern bedient, ist ihr Einsatz unter Angabe der Zahl der dafür voraussichtlich eingesetzten Personen der zuständigen Behörde mitzuteilen.

Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:

  • Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
  • Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
  • Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse

Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:

  • Sie verschriftlichen z. B. mit einer Mustervorlage ihre Anmeldung und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie senden die Anmeldung dann postalisch oder reichen Sie vor Ort bei der zuständigen Behörde ein.

Anschließend:

  • Die zuständige Behörde bearbeitet ihre Anmeldung und leitet diese ggf. mit Kommentar an die lokalen Behörden (Polizei, Gesundheitsamt, Ordnungsbehörde); diese geben Rückmeldung mit möglichen Hinweisen für beschränkende Verfügungen oder Gefahren für die öffentliche Sicherheit, die solche Verfügungen oder ein Verbot rechtfertigen können.
  • In der Regel erfolgt ein Kooperationsgespräch zwischen der verantwortlichen Behörde/Polizei und den veranstaltenden Personen.
  • Rückmeldungen der Behörden werden separat geprüft und eine etwaige Kooperation am Versammlungsort beschlossen.
  • Danach wird eine Anzeigebestätigung erstellt und an den/die Antragsteller/Antragstellerin zurückgeschickt.
  • Die Anmeldung wird bestätigt oder es wird ein Bescheid mit einschränkenden Verfügungen oder ein Verbot ausgesprochen. Es werden keine Gebühren erhoben.
  • Eine kurzfristige Benachrichtigung bis zu 1 Stunde vor Beginn der Versammlung ist möglich.
  • Wesentliche Änderungen ihrer Angaben zur Versammlung sind der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. - Die verantwortliche Veranstaltungsleitung muss für die Bestätigung der Anzeige oder den Auflagenbescheid bekannt sein.

Was sollte ich noch wissen?

Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie

  • Name und Anschrift der Veranstalterin oder des Veranstalters (Privatperson oder Organisation),
  • Name, Anschrift, Telefon, Fax der Versammlungsleiterin oder des Versammlungsleiters,
  • Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
  • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
  • Zahl der Ordnerinnen und Ordner,
  • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
  • vorgesehene Hilfsmittel (z. B. Lautsprecher, Transparente). 

Gerne können Sie hierfür unser vorgefertigtes Formular, das unten zum Download bereit steht, nutzen. 

Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt.  

Voraussetzungen

  • Sie müssen für jede Versammlung eine Person haben, welche die Versammlung angemeldet hat sowie eine Versammlungsleitung.
  • Die anmeldende Person kann eine Einzelperson, eine Organisation oder eine Vereinigung sein.
  • Die Versammlungsleitung muss eine Einzelperson sein.
  • Diese Einzelperson ist für einen geordneten Ablauf der Versammlung verantwortlich und während der Versammlung die Ansprechperson für die Polizei und die Versammlungsbehörde.
  • Die Versammlungsleitung muss während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Eine Stellvertretung für die Versammlungsleitung kann genannt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch gegen einschränkende Verfügungen oder Verbot
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja

Dokumente

Anmeldeformular Versammlungen (PDF, 527 kB)

Merkblatt Versammlungsleiter (PDF, 3.2 MB)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Allgemeine Ordnungsaufgaben
Abteilungsleiter: Herr Sascha Kirch
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Sascha  Kirch
Abteilungsleiter Allgemeine Ordnungsaufgaben
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3210
Fax: 06341/13-3219
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Tobias Fleckenstein
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3213
Fax: 06341/13-3219
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