Bitte wenden Sie sich an die Kreisverwaltung bzw. in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die jeweilige Stadtverwaltung.
Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
Anschließend:
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen enthalten, wie
Gerne können Sie hierfür unser vorgefertigtes Formular, das unten zum Download bereit steht, nutzen.
Bei Bedarf werden im Vorfeld mit der Veranstalterin oder dem Veranstalter Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung durchgeführt.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Anmeldeformular Versammlungen (PDF, 527 kB)
Merkblatt Versammlungsleiter (PDF, 3.2 MB)