Heilpraktikerin oder Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Wenn Sie als Heilpraktikerin/Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).
Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Heilpraktikerin“ beziehungsweise „Heilpraktiker“ zu führen.
Zur Anmeldung der Heilpraktikerüberprüfung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Die Kenntnisüberprüfungen finden an festgelegten Prüfungsterminen statt. Der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober mit dem ersten, schriftlichen Teil der Überprüfung. Circa 2 Wochen später beginnen die mündlichen Überprüfungen für diejenigen, welche den schriftlichen Teil bestanden haben. Bewerbungsfrist ist der 31.Dezember. für die Märzprüfung und der 30.Juni für die Oktoberprüfung (Eingang der Unterlagen in Mainz!).
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis (PDF, 46 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) (Überprüfung nach Aktenlage) (PDF, 44 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Chiropraktik (PDF, 43 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis (PDF, 46 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) (Überprüfung nach Aktenlage) (PDF, 44 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Chiropraktik (PDF, 43 kB)