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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bordsteinabsenkung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Nicht befahrbare Straßenbestandteile (z. B. Gehwege, Grünstreifen) dürfen mit Kraftfahrzeugen nur über besonders befestigte Bereiche (Grundstückszufahrten) überquert werden. Für die Herstellung einer Grundstückszufahrt zu einem Privatgrundstück sind daher diese nicht befahrbaren Straßenbestandteile abzusenken und entsprechend zu befestigen.

Die Herstellung einer Grundstückszufahrt erfordert bezüglich der Lage, Größe und Ausführung eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Stadtbauamt Landau, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastrüktur.

Der Grundstückseigentümer ist deshalb verpflichtet für die Herstellung einer Grundstückszufahrt einen Antrag zu stellen.
Alle mit der Herstellung der Grundstückszufahrt entstehenden Kosten sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.

Auch bei der Erneuereung bereits bestehender befestigter Privatflächen sind im Übergangsbereich zwischen öffentlicher und privater Fläche auf Grund der Sondernutzung verschiedene Kriterien zu erfüllen. Deshalb sollte auch hierfür im Interesse des Bauherrn rechzeitig vorher eine Abstimmung über die Ausführung des Anschlusses an die öffentliche Fläche mit dem Stadtbauamt erfolgen.

Hinweis

Hinweis

Mit einer Grundstückszufahrt ist die verkehrsmäßige Erschließung eines Privatgrundstückes bereits ausreichend gesichert. Daher sollten zusätzlich geplante Stellplätze auf dem Privatgrundstück über diese eine Grundstückszufahrt geplant werden. Bei jeder weiteren Grundstückszufahrt bedarf es der Berücksichtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs sowie der Berücksichtung von vorhandenem öffentlichem Parkplatzraum. Deshalb kann nur unter bestimmten Voraussetzungen einer zusätzlichen Grundstückszufahrt zugestimmt werden.

Zusätzlich möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei geplanten Neu- oder Umbaumaßnahmen eine erteilte Baugenehmigung mit genehmigten Stellplätzen keine Genehmigung für Grundstückszufahrten darstellt, da sich die Baugenehmigung nur auf das Privatgrundstück bezieht. Die Grundstückszufahrten sind wie bereits erwähnt in einem gesonderten Verfahren zu beantragen. Wir empfehlen deshalb, vor Einreichung des Bauantrages die geplanten Grundstückszufahrten mit dem Stadtbauamt Landau, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur abzustimmen.

Zuständig

Herr Stephan Christmann
Sachgebietsleiter Straßenunterhalt
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6604
Fax: 06341/13-886602
E-Mail oder Kontaktformular
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