Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.
Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.
In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch
fahren lässt.
Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.
Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:
Hinweise:
Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.
Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.
Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.
Der Gesetzgeber schreibt für die Hauptuntersuchung (HU) folgende Fristen vor:
PKW
Kraftrad, einschließlich Leichtkraftrad
Anhänger, zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t und Wohnanhänger
Wohnanhänger/Wohnmobile unter 3,5 t
Motorcaravan und LKW zulässiges Gesamtgewicht unter 3,5 t
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW zulässiges Gesamtgewicht ab 3,5 bis 7,5 t
Motorcaravan, Wohnmobile und LKW zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 t
Der HU-Prüfbericht ist aufzubewahren und der KfZ-Zulassungsbehörde bei jeglicher Befassung mit den Fahrzeugpapieren vorzulegen. Bei Weitergabe des Fahrzeugs (z.B. Verkauf, Schenkung) ist er dem Erwerber zu übergeben.
Sollten Sie Ihren HU-Prüfbericht verloren oder verlegt haben, sind Sie verpflichtet, sich entweder eine Zweitschrift zu besorgen (bei der Institution, die die HU durchgeführt hat) oder Sie müssen auf eigene Kosten eine neue HU durchführen lassen. Die Prüfplakette auf dem Kennzeichen bzw. der HU-Stempel im Fahrzeugschein alleine reichen als Nachweis über eine gültige HU nicht aus.