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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Schulbuchausleihe

Leistungsbeschreibung

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) und die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe).

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausleihe gegen Gebühr haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat .

Welche Gebühren fallen an?

Bei der entgeltlichen Ausleihe ist die Gebühr abhängig von den ausgeliehenen Schulbüchern. Für ein einjährig verwendetes Schulbuch wird eine Gebühr von einem Drittel des Ladenpreises erhoben. Für ein zwei- oder dreijährig verwendetes Schulbuch fällt eine Gebühr von einem Sechstel des Ladenpreises pro Schuljahr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Zeitraum für die Anmeldung zur entgeltlichen Ausleihe ändert sich von Jahr zu Jahr und ist abhängig vom Termin der Sommerferien. Er ist im Merkblatt für die Ausleihe gegen Gebühr aufgeführt. Das Merkblatt wird kurz vor Beginn des Anmeldezeitraums in der Schule an die Schülerinnen und Schüler verteilt.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag:

08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Mittwoch:

keine Sprechzeiten

Donnerstag:

08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:

08.30 bis 12.00 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Termine bei den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Dienstleistung können über das Online-Terminvereinbarungstool der Stadt Landau unter https://termin.landau.de sowie telefonisch unter der Behördennummer 115 vereinbart werden.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung für die Gewährung der Lernmittelfreiheit ist online möglich. Eine Abgabe des Antrages in Papierform ist nach wie vor im Sekretariat der Schule oder im Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe möglich.

Zum Online-Antrag:

Antrag zum Ausdrucken und Ausfüllen herunterladen:

Zuständig

Amt für Schulen, Sport und kulturelles Erbe
Amtsleiter: Herr Ralf Müller
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4002
Fax: 06341/13-4009

Kontakt

Herr Steffen Zwick
Sachbearbeiter
Maximilianstraße 7
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-4005
Fax: 06341/13-884002
E-Mail oder Kontaktformular
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