Die städtebauliche Planung hat die Aufgabe, verschiedene Nutzungen einer Stadt, wie Wohnen, Gewerbe und Wirtschaft, Einzelhandel aber auch ökologische Aspekte sinnvoll und langfristig miteinander in Einklang zu bringen.
Die übergeordnete planerische Grundlage stellt hierbei der Flächennutzungsplan dar. Durch ihn wird die städtebauliche Entwicklung einer Stadt durch die Ausweisung von bestimmten Flächennutzungskategorien in Grundzügen geregelt. Aus diesem Plan werden dann Bebauungspläne entwickelt, die als rechtsverbindliche Norm gegenüber Bauherren und Architekten gelten und die konkrete Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes regeln.
Auch in den Bereichen Verkehrsplanung, Stadtsanierung und Denkmalpflege werden städtebauliche und architektonische Grundlagen für die Entwicklung einer Stadt erarbeitet.
Bei der Stadtverwaltung Landau ist die Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung beim Stadtbauamt für die städtebauliche Planung zuständig.
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