Die Jugendpflege gestaltet jugendgerechte Umwelten und Infrastrukturen für junge Menschen. Kommunale Jugendpfleger*innen sorgen in den Landkreisen und kreisfreien Städten dafür, dass die notwendigen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen für junge Menschen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Die wesentlichen Aufgaben der Jugendpflege werden in den §§ 11 bis 14 SGB VIII benannt.
Im Einzelnen sind dies:
- außerschulische Jugendbildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- Kinder- und Jugenderholung (Freizeiten, Ferienmaßnahmen, Ferienbetreuung)
- Jugendberatung
- Jugendsozialarbeit
- Förderung der Jugendvereine und –verbände
- Jugendschutz
- Analyse und Bearbeitung inhaltlicher Fragestellungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie jugendspezifischer und jugendkultureller Entwicklungen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Stellungnahmen
- Planung, Organisation und Kalkulation jugendpflegerischer Maßnahmen und Angebote
- Konzeptentwicklung für die Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Landau in der Pfalz
- Landauer Ferienkarte
- Kindertag
- LandauPass