Der Kommunale Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (Behindertenbeirat) ist eine Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen. Nach dem Übereinkommen der Vereinigten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zählen zu den Menschen mit Behinderungen die Personen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
Gemäß § 56 a der Gemeindeordnung können in Gemeinden aufgrund einer Satzung Beiräte für behinderte Menschen eingerichtet werden. Die Satzung der Stadt Landau in der Pfalz über den Behindertenbeirat trat am 23. Dezember 2014 in Kraft.
Der Behindertenbeirat kann über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Landau in der Pfalz berühren. Gegenüber den Organen der Stadt kann sich der Beirat hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind. Insbesondere kommen als Angelegenheiten in Betracht die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen wie z. B. Bildung, Erziehung, Arbeit, Freizeit, Kultur und Wohnen. Darunter zählen aber auch barrierefreie Gestaltung von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltenden Lebensbereiche.
Der Beirat soll zu Fragen, die ihm vom Stadtrat, einem Ausschuss oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.
Er besteht aus beratenden und stimmberechtigten Mitgliedern. Darunter zählen unter anderem der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, der zuständige Sozialdezernent sowie Vertreter- und Vertreterinnen der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Verwaltungsmitarbeiter, einem Vertreter des Beirates für Migration und Integration sowie je einem Vertreter/Vertreterin der Fraktionen des Stadtrates. Die Protokollführung obliegt dem Sozialamt.
Kontakte:
Geschäftsstelle des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen:
Öffentlicher Aufruf zur Berufung der Mitglieder des Kommunalen Beirates für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung: