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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bebauungsplan
[Nr.99012011023000 ]

Leistungsbeschreibung

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

An wen muss ich mich wenden?

Für nähere Informationen können Sie sich an die Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung bzw. Verbandsgemeindeverwaltung Ihres Wohnortes wenden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die Mindestfestsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans. Hier finden ergänzende Rechtsgrundlagen des Baugesetzbuchs Anwendung. Informationen hierzu erteilt Ihnen die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Abteilungsleiterin: Kerstin Weinbach
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Kerstin Weinbach
Abteilungsleiterin Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-886100
E-Mail oder Kontaktformular
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