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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Die übergeordnete planerische Grundlage stellt hierbei der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) dar. Durch ihn wird die städtebauliche Entwicklung einer Stadt durch die Ausweisung von bestimmten Flächennutzungskategorien (verbindlicher Bauleitplan) in Grundzügen geregelt. Aus diesem Plan werden dann Bebauungspläne entwickelt, die als rechtsverbindliche Norm gegenüber Bauherren und Architekten gelten und die konkrete Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes regeln.

Die Bauleitpläne der Stadt Landau finden Sie im GeoPortal.Landau.

 

Quotierungsrichtlinie zum geförderten Mietwohnungsbau

Seit dem 19.02.2019 ist die „Richtlinie zur Festsetzung von gefördertem Mietwohnungsbau nach Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) im Rahmen der Baulandbereitstellung in der Stadt Landau (Quotierungsrichtlinie)“ Voraussetzung für den Erhalt von Planungsrecht durch Bebauungspläne auf Innenpotenzialflächen für private Wohnbaulandentwicklungen. Danach haben sich Planungsbegünstigte mit der Bereitstellung von 33,3 % der neu geschaffenen Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau anteilig am sozialen Wohnungsbau zu beteiligen. Die Quotierungsrichtlinie erhalten Sie hier:

Dokument anzeigen: Quotierungsrichtlinie
PDF, 2.4 MB

 

 

 

 

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