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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bauleitplanung

Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Die übergeordnete planerische Grundlage stellt hierbei der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) dar. Durch ihn wird die städtebauliche Entwicklung einer Stadt durch die Ausweisung von bestimmten Flächennutzungskategorien (verbindlicher Bauleitplan) in Grundzügen geregelt. Aus diesem Plan werden dann Bebauungspläne entwickelt, die als rechtsverbindliche Norm gegenüber Bauherren und Architekten gelten und die konkrete Bebauungsmöglichkeiten eines Grundstückes regeln.

Die Bauleitpläne der Stadt Landau finden Sie im GeoPortal.Landau.

 

Quotierungsrichtlinie zum geförderten Mietwohnungsbau

Seit dem 08.03.2017 gibt es in der Stadt Landau die „Richtlinie zur Festsetzung von gefördertem Mietwohnungsbau nach Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) im Rahmen der Baulandbereitstellung (Quotierungsrichtlinie)“. Sie ist Voraussetzung für die Schaffung, Anpassung oder Erhöhung von Baurecht für wohnbaulich nutzbare Grundstücke in Zusammenarbeit mit privaten Anbietern, bzw. Bauherren im Rahmen der Baulandbereitstellung in der Stadt Landau. 

Mit der zweiten Fortschreibung der Quotierungsrichtlinie haben sich Planungsbegünstigte mit der Bereitstellung von 40 Prozent der neu geschaffenen Wohnfläche im geförderten Mietwohnungsbau anteilig am sozialen Wohnungsbau zu beteiligen. Die Quotierungsrichtlinie erhalten Sie hier:

 

 

 

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