Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Vorhaben- und Erschließungsplan Einsicht gewähren
[Nr.99012017109000 ]

Leistungsbeschreibung

Nach § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann Einsicht gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Gemeinde.

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Abteilungsleiterin: Kerstin Weinbach
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Juliane Letz
Stellvertretende Abteilungsleiterin: Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6112
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Tobias Joa
Sachbearbeiter
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6113
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken