Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.
Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.
Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.
Das kann zum Beispiel betreffen:
Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr
Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz
Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.
Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung .