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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Defekte Verkehrsschilder oder Ampeln melden
[Nr.99108021000000 ]

Volltext

Defekte oder nicht ordnungsgemäß funktionierende Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen können zu einer Gefahr im Straßenverkehr werden.

Wenn Ihnen eine Störung oder Beschädigung auffällt, können Sie diese der Straßenverkehrsbehörde oder der Straßenbaubehörde melden.

Bei akuter Gefahr können Sie auch die Polizei oder die Gemeindeverwaltung informieren.

Das kann zum Beispiel betreffen:

  • Ampeln / Lichtsignalanlagen
    • Ausfall
    • Taktung fehlerhaft
    • einzelne Lichter defekt
    • Ruftaste defekt
    • Signalton für blinde und sehbehinderte Menschen defekt
    • Ampelmast verdreht oder schief
  • Verkehrsschilder beziehungsweise Verkehrszeichen
    • Verkehrsschild zerstört, verschmutzt oder beklebt
    • Verkehrsschild mit verfassungsfeindlichen Symbolen
    • Verkehrsschild ausgeblichen
    • Verkehrsschild reflektiert nachts nicht
    • Mast verdreht oder schief
    • Verkehrsschild zugewachsen
  • fehlerhafte Straßenmarkierungen
  • Defekte an
    • der Beleuchtung von Fußgängerüberwegen beziehungsweise Zebrastreifen
    • Parkscheinautomaten
    • Schranken, Sperrpfosten und Absperrgeländern

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag: 08.30 bis 12.00 Uhr


Hinweise (Besonderheiten)

Zur Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und zu deren Betrieb einschließlich ihrer Beleuchtung ist der Straßenbaulastträger verpflichtet, sonst der Eigentümer der Straße. Insofern ist die Meldung über defekte oder beschädigte Verkehrszeichen oder Ampeln an die jeweilige Straßenbauverwaltung zu melden. Meldungen an die Straßenverkehrsbehörde werden von dort an die Straßenbaubehörde weitergeleitet.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Verfahrensablauf

Sie melden eine Störung oder Beschädigung bei der Straßenverkehrs- oder Straßenbaubehörde, der Gemeindeverwaltung oder der Polizei.

  • Beschreiben Sie die Beschädigung.
  • Machen Sie eine genaue Ortsangabe.
  • Im Idealfall dokumentieren Sie den Schaden mit einem Foto. Dabei müssen Sie darauf achten, dass Sie die Rechte an dem Foto besitzen und keine Personen oder Nummernschilder erkennbar sind.

Meldung an die Straßenbaubehörde zur jeweiligen Überprüfung .

Ansprechpunkt

Straßenbaubehörde

Zuständige Stelle

Straßenbaulastträger

Voraussetzungen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Bearbeitungsdauer

Überprüfung und Schadensbehebung je nach Einzelfall individuell .

Rechtsbehelf

Keiner

Frist

Es gibt keine Frist.

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur
Abteilungsleiter: Ralf Bernhard
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6001
Fax: 06341/13-886009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Ulrike Heck
Sachbearbeiterin
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6603
Fax: 06341/13-88 6009
E-Mail oder Kontaktformular
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