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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen

Die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche als Orte zum Wohnen und Arbeiten, der Erhalt der innerstädtischen Nutzungsvielfalt, sowie der Erhalt und die Pflege des Stadtbildes sind wichtige Ziele der Städtebauförderprogramme und auch des Landauer ISEK. In der Maßnahmenübersicht wurde dazu die Förderung punktueller Sanierungen von stadtbildprägenden Objekten im Handlungsfeld Stadtbildpflege aufgenommen. Kooperation und partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Akteursgruppen sind dabei integraler Bestandteil der Städtebauförderung. Denn Stadtentwicklung ist immer Ergebnis des Zusammenspiels von öffentlichen und privaten Maßnahmen und Akteuren.

Sofern Sie Eigentümer einer Immobilie in den Fördergebieten sind und sich mit dem Gedanken tragen, umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen, können Sie sich bezüglich der Prüfung einer Förderung mit dem Stadtbauamt Landau in der Pfalz oder dem beauftragten Sanierungsberatungsbüro Deubert in Verbindung setzen.

Ein Rechtsanspruch auf Kostenerstattung besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Instandsetzung und Modernisierung durch ein Gebot gemäß § 177 BauGB von der Stadt angeordnet wurde. Ist dies wie hier nicht der Fall, handelt es sich um eine freiwillige Maßnahme der Stadt unter Einsatz von Städtebaufördermitteln. Dem Stadtumbaugebiet „Aktives Stadtzentrum Landau“ und dem überwiegenden Teil des Stadtumbaugebietes „Östliche Innenstadt“  liegt für die Förderansätze keine Modernisierungsrichtlinie zu Grunde. Die Stadt gewährt die Fördersumme als eine auf den Einzelfall bezogene Pauschale (pauschalierter Kostenanteil der förderfähigen Kosten). Eine entsprechende Modernisierungsvereinbarung wird auf das Einzelobjekt passend erarbeitet und mit dem Fördermittelgeber für die förderrechtliche Anerkennung abgestimmt.

Für den Teilbereich des Stadtumbaugebietes „Östliche Innenstadt“, der das Sanierungsgebiet »Rosenplatz« umfasst , liegt eine Modernisierungsrichtlinie vor. Eine separate Einzelgenehmigung der ADD muss für die einzelnen Maßnahmen somit nicht mehr eingeholt werden. Die Stadt kann die Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung sowie eventuelle Änderungsvereinbarungen auf der Grundlage der Modernisierungsrichtlinie in eigener Verantwortung abschließen. Gleiches gilt für die Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns.

Kontakt Sanierungsberatungsbüro:
Büro Hubert L. Deubert
Ansprechpartnerin: Frau Jutta Henß
Kleine Wust 16
67280 Quirnheim
Telefon: 0 63 59/801 68 - 12
Fax: 0 63 59/801 68 - 25
E-Mail: j.henss@hldeubert.de

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