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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Ausnahmegenehmigung bei einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung beantragen
[Nr.99012011042000 ]

Volltext

Sie können für Ihr Bauvorhaben eine Ausnahme von der Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung erhalten, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Die Baugenehmigungsbehörde entscheidet zusammen mit der Gemeinde über die Zulassung Ihrer Ausnahme.


Beispiele für öffentliche Belange:

  • Denkmalschutz
  • Naturschutz
  • Umweltschutz
  • Ort- und Landschaftsbild

Von einer Veränderungssperre können betroffen sein:

  • Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen,
  • Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs,
  • Ausschachtungen, Ablagerungen einschließlich Lagerstätten,
  • Beseitigung baulicher Anlagen,
  • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, insofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind.

Von der Veränderungssperre sind nicht betroffen:

  • Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind.
  • Vorhaben, von denen die Gemeinde Kenntnis hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen.
  • Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.

Für Bauvorhaben

  • in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder
  • im städtebaulichen Entwicklungsbereich

gelten andere Vorschriften als für Bauvorhaben, die von einer Veränderungssperre zur Sicherung der Bauleitplanung betroffen sind. Hier muss für das Bauvorhaben eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Rheinland-Pfalz: Widerspruch und Klage.

Zuständige Stelle

Zuständig ist grundsätzlich die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Abteilungsleiterin: Kerstin Weinbach
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Juliane Letz
Stellvertretende Abteilungsleiterin: Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6112
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Tobias Joa
Sachbearbeiter
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6113
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
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