Ein wesentlicher Entwicklungsbaustein des Stadtumbauprozesses ist langfristig der Abriss des Pavillons am Ostring-Center und die (Wieder-)Herstellung eines öffentlichen, historisch belegbaren Platzes (sogenannter „Rosenplatz“). Aufgrund bestehender gestalterischer und funktionaler Defizite gilt es den Platz- und Straßenraum neu zu gestalten und die Verkehrsbeziehungen im innerstädtischen „Scharnier“ Ostbahnstraße/ Ostring (Ost-West-, Nord-Süd-Vernetzung) neu zu ordnen.
Die Gestaltung des Straßenraumes soll dabei analog zu den bereits umgesetzten Bauabschnitten des Stadtboulevards Ostbahnstraße erfolgen und Jenes komplettieren.
Doch nicht nur die gestalterischen und funktionalen Defizite im öffentlichen Raum, sondern auch der in Teilen festzustellende Sanierungsrückstand der angrenzenden Hochbauten schmälert die Qualität des Stadtbereiches zunehmend.
Aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Missstände (Funktionsschwächen und Substanzschwächen) wurde der Bereich um den Rosenplatz im September 2018 durch Satzungsbeschluss förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt.
Mit der Festlegung eines Sanierungsgebietes haben Eigentümerinnen und Eigentümer nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Kosten, die Ihnen durch Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gebäude entstehen, erhöht steuerlich abzuschreiben. Sofern gewisse Bedingungen erfüllt sind, werden einzelne Baumaßnahmen auch bezuschusst. Anfang des Jahres 2019 wurde ein Sachverständigenbüro beauftragt, welches die Eigentümerinnen und Eigentümer hinsichtlich sanierungs- und förderrechtlicher Fragestellungen berät.
Durch das Zusammenspiel öffentlicher Maßnahmen einerseits und privater Baumaßnahmen andererseits, soll eine ganzheitliche Gebietsaufwertung erfolgen.
Informationen zur Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen finden Sie hier.
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