Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.landau.de veröffentlichten Website sowie deren Unterseiten.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
Wie oben beschrieben sind mit Stand dieser Erklärung noch nicht sämtliche Inhalte dieser Website vollständig barrierefrei. Aktuell befindet sich die Homepage derzeit in einem umfassenden Überarbeitungsprozess. Die neue Webseite wird den geltenden Normen zur Barrierefreiheit vollumfänglich entsprechen. Dazu stehen wir im engen Austausch mit den zuständigen Stellen im Haus sowie mit externen Fachleuten.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter presse@landau.de an.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.