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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Das Internet-Stadtportal Landau.de ist ein Projekt der Stadt Landau in der Pfalz. Die Stadt Landau in der Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler.


Allgemeine Dienstleistungsauskünfte erhalten Sie montags bis freitags
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet: DE148926516

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Die Stadt Landau in der Pfalz ist nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 des Körperschaftssteuergesetzes) gewerblich oder beruflich tätig.

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Onlineredaktion

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Rechtswirksame elektronische Post
Annahme von elektronischer Post 
Rechtserhebliche Anträge und Erklärungen via elektronischer Post

Die Stadt Landau in der Pfalz bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (§ 3a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Außerdem wird die elektronische Post (E-Mail) in Verbindung mit der qualifizierten elektronischen Signatur der Schriftform (das bedeutet der persönlichen Unterschrift) gleichgestellt.

Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation, sowie zur notwendigen Zugangseröffnung erhalten Sie unter nachfolgendem Link:

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung Landau (PDF, 55 kB)

Bei elektronischer Rechnungsübermittlung:

Rechnungsanschrift

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz

Marktstraße 50

76829 Landau

Mailadresse Rechnungen

E-Mail schreiben

(ausschließlich für Rechnungen)

Mögliche Rechnungsformate

• PDF

• xRechnung

Leitweg-ID

073130000000-001-38

Zusätzliche Beachtung

• Je Mail nur eine Rechnung inkl. Anhänge übermitteln

• Einhaltung der Vorgaben für Rechnungsstellung nach § 14 UStG

• Angabe des Amtes / der Abteilung und Name der Sachbearbeiterin oder des Sachbearbeiters

• Kein doppelter Rechnungsversand, z.B.:

-       digital und Postweg

-       mehrere Empfänger


Allgemeine Hinweise
Sofern wir eine E-Mail nicht verarbeiten können, wird Sie der Empfänger oder die Empfängerin darüber informieren. Dieser Fall kann zum Beispiel durch allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Landau in der Pfalz und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie zum Beispiel anderen Behörden.

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