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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Jugendamt, Abteilung Soziale Beratungsdienste
Telefon: 06341/13-5101
Fax: 06341/13-5109
Raum: 1. OG
Adresse exportieren

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:00 Uhr

Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr                            

Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Soziale Beratungsdienste

Soziale Beratungsdienste

Zu den Aufgaben gehören Beratung, Unterstützung und Hilfe für Kinder, Jugendliche und Familien in allen Lebenslagen.

Allgemeiner Sozialer Dienst

Besondere Soziale Dienste

Kinderschutz-/ Familienbildungskoordination

Mobile Schulsozialarbeit



Zuständig für 30 Dienstleistungen

Adoption eines ausländischen Kindes Beschluss »

Adoption eines ausländischen Kindes Beurkundung im Geburtenregister »

Adoption eines deutschen Kindes Beurkundung im Geburtenregister »

Adoption eines internationalen Kindes Erklärung der Adoptionsbewerber beurkunden »

Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt »

Adoption Vermittlungsakten Einsicht erhalten »

Adoption Widerrufserklärung des Kindes beurkunden »

Adoptionsverfahren und Adoptionsvermittlung »

Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung »

Bildungspaket für bedürftige Kinder beantragen »

Die Betreuung in einem Kindertagesheim beantragen »

Erziehung in einer Tagesgruppe beantragen »

Frühförderung von Kindern mit Behinderung »

Gesundheitsberatung für Familien mit Neugeborenen »

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche »

Hilfe für junge Volljährige beantragen »

Hilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge »

Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen »

Jugendgerichtshilfe »

Jugendhilfeplanung »

Pflegegeld und Beihilfen für Pflegeeltern gewähren »

Pflegekinder »

Schulsozialarbeit »

Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen »

Tagespflege beantragen »

Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen »

Übernahme der Bestattungskosten beantragen »

Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson »

Volljährigen adoptieren »

Volljährigen adoptieren mit Wirkung einer Minderjährigenannahme »

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