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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Wilder Müll Entsorgung
[Nr.99001004004000 ]

Leistungsbeschreibung

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Rechtsgrundlage

Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

Was sollte ich noch wissen?

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Zuständig

Abteilung Umweltschutz
Abteilungleiter: Klaus Neubeck
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-3509

Kontakt

Herr Georg Messerschmitt
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3521
Fax: 06341/13-883522
E-Mail oder Kontaktformular
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