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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Blindenhilfe beantragen
[Nr.99107047080000 ]

Leistungsbeschreibung

Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.

Was sollte ich noch wissen?

Die Blindenhilfe beträgt ab dem 1. Juli 2022 für blinde Menschen nach Vollendung des 18. Lebensjahres 806,40 Euro und für blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 403,89 Euro.
 
Für Zivilblinde mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz besteht ein Anspruch auf Landesblindengeld nach dem rheinland-pfälzischen Landesblindengeldgesetz.

Fachlich freigegeben durch

MASTD

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Zuständig

Besondere Hilfen
Abteilungsleiterin: Frau Maren Gosdzik
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5001
Fax: 06341/13-5009

Kontakt

Frau Anja Bollinger
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5044
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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