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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Erlaubnis zur Kindertagespflege beantragen
[Nr.99071002001000 ]

Leistungsbeschreibung

Kinder haben einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertagespflege oder alternativ in einer Kindertageseinrichtung. Eine Person, die ein oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten betreuen will, bedarf einer Erlaubnis.

Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen (außer in Kindertagesstätten) gegen Entgelt geleistet.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt).

Voraussetzungen

Eine Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege wird notwendig, wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während

  • eines Teils des Tages und
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate

betreuen möchten.

Zuständig

Nesli Kuru
Abteilungsleitung
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5110
Fax: 06341/13-5109
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Eva Sophie Braun
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5118
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Susanne Buchenberger
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5133
Fax: 06341/13-5139
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Anja Klinkner
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5147
Fax: 06341/13-885015
E-Mail oder Kontaktformular
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