Für das wasserrechtliche Verfahren
Sind durch die Grundwasserentnahme erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten, ist nach dem Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall gegebenenfalls eine in das Erlaubnisverfahren integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Für das wasserrechtliche Verfahren
Regionalstellen Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz der Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord (www.sgdnord.rlp.de) und Süd (www.sgdsued.rlp.de).