Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen - der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:
Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären
Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen abgeändert werden.
Die benötigten Unterlagen sind Einzelfall abhängig.
Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.