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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Bodendenkmalpflege Genehmigung beantragen
[Nr.99033001000000 ]

Volltext

In Rheinland-Pfalz wird die »Bodendenkmalpflege« als Landesarchäologie bezeichnet. Diese beschäftigt sich mit beweglichen sowie unbeweglichen Zeugnissen, Überresten oder Spuren

  • menschlichen Lebens an derer Erhaltung, Pflege, wissenschaftlichen Erforschung und Dokumentation aus geschichtswissenschaftlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht
  • tierischen oder pflanzlichen Lebens, der Entwicklungsgeschichte der Erde Alle diese Funde und Befunde stehen als Kulturdenkmäler unter Schutz. In der Regel sollen sie geschützt im Boden verbleiben

Wollen Sie Bodendenkmäler aufsuchen oder nach ihnen graben, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Sollen Bodendenkmäler im Zuge einer anderen Maßnahme, etwa einer Baumaßnahme, verändert werden, gelten dafür die Verfahren der Baudenkmalpflege.

Voraussetzungen

  • Jeder Eingriff in den Boden mit dem Ziel archäologische Forschung zu betreiben, braucht eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Fachbehörde.
  • Diese wird nicht für das bloße Aufsuchen und Aufsammeln von Funden erteilt, sondern ist Einzelfall abhängig für wissenschaftliche Forschungszwecken.
  • Als Antragsteller müssen Sie die  archäologischen Methodenvielfalt beherrschen und nachweisen können. Dies gilt auch für Geländebegehungen mit Schatzsuchgeräten.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind nachfolgende  Informationen beizufügen:

  • Lageplan
  • Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
  • ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Arbeit der Berufsarchäologen in Erfüllung ihrer gesetzlich bestimmten Forschungs- und Rettungsarbeit können Bürger ehrenamtlich mitwirken, sofern sie bereit sind, intensiv die archäologische Methodik zu erlernen und in der Handhabung Sicherheit zu erwerben.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den unteren Denkmalschutzbehörden.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Stadtbauamt, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Abteilungsleiterin: Kerstin Weinbach
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6100
Fax: 06341/13-6009
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Jörg Seitz
Sachbearbeiter
Königsstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6110
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Thiemo Sprenger
Sachbearbeiter Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6104
Fax: 06341/13-886102
E-Mail oder Kontaktformular
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