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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Zensus 2022

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Im Jahr 2022 findet in der Bundesrepublik Deutschland und somit auch Rheinland-Pfalz eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung statt.

Leistungsbeschreibung

Im Jahr 2022 findet in Deutschland eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung (Zensus 2022) statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen hierzulande leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Daher sehen sowohl europäisches Recht als auch Bundesrecht die regelmäßige Ermittlung verlässlicher Basiszahlen hierzu verpflichtend vor.

Der Zensus liefert im Wesentlichen die folgenden Informationen:

  • aktuelle Bevölkerungszahlen,
  • Daten zur Demografie, das heißt Alter, Geschlecht oder zum Beispiel Staatsbürgerschaft der Einwohnerinnen und Einwohner sowie zum Bildungsstand und zur Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung,
  • Daten zu Haushalts- und Familienzusammenhängen, in denen die Menschen leben,
  • Daten zur Wohn- und Wohnungssituation, bspw. zur durchschnittlichen Wohnraumgröße, zu Wohnungsleerstand, zur Höhe der Wohnungsmieten.

Diese Informationen dienen insbesondere dem Bund, den Bundesländern und den Kommunen, aber auch einer Vielzahl von Verbänden und sonstigen Interessensvertretungen, der Wissenschaft und der interessierten Öffentlichkeit unter anderem als Grundlage für politische sowie wirtschaftliche Entscheidungen. Sie sind auch für die Gestaltung des demographischen Wandels unverzichtbar. So müssen beispielsweise Gemeinden auf verlässlicher Datenbasis planen können, wie viele Kindergärten, Schulen, Seniorenresidenzen und Sozialwohnungen künftig benötigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Zensus 2022 ist in Rheinland-Pfalz das Statistische Landesamt zuständig. Dieses wird vor Ort durch Kommunale Erhebungsstellen unterstützt, die im Zeitraum der Erhebungsdurchführung von den Verwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise betrieben werden.

Bei Fragen zum Zensus allgemein bzw. zur Gebäude- und Wohnungszählung wenden Sie sich bitte an das Statistische Landesamt. Bei individuellen Fragen zur Durchführung der Haushaltebefragung und zur Erhebung an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wenden Sie sich bitte an die Zensus-Erhebungsstelle in Ihrer kreisfreien Stadt bzw. Ihrem Landkreis.

Was sollte ich noch wissen?

Weiterführende Informationen zum Zensus 2022 finden Sie auf nachfolgender Webseite:

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