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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
[Nr.99115002060002 ]

Leistungsbeschreibung

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Voraussetzungen

keine

Was sollte ich noch wissen?

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Informationsstand

04.11.2015

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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