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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Beistandschaft
[Nr.99016001038000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder das Kind die Volljährigkeit erreicht hat.

Zuständig

Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung und Finanzen
Abteilungsleitung Nesli Kuru
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5110
Fax: 06341/13-5109
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Herr Mathias Mertz
Sachbearbeiter & System-Administrator
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5128
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Caroline Schroll
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5122
Fax: 06341/13-885112
E-Mail oder Kontaktformular
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