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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Eheurkunde ausstellen bei Eheschließung im Ausland
[Nr.99059004012001 ]

Leistungsbeschreibung

Das Standesamt stellt Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus. Ist die Ehe im Ausland geschlossen worden, kann eine Ausstellung von Urkunden und beglaubigten Registerausdrucken nur erfolgen, wenn die Ehe bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden ist. Gleiches gilt für die Eheschließung zweier Ausländerinnen oder Ausländer im Inland vor einer von der Regierung des Staates, der eine/r der Eheschließenden angehört, ordnungsgemäß ermächtigten Person in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form.

Dabei sind Personenstandsurkunden auf Antrag denjenigen Personen zu erteilen, auf die sich ein Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegattin bzw. Ehegatten, Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person beantragt die Ausstellung einer Personenstandsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks.

Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegattinen bzw. Ehegatten, Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Ausdruck aus dem Register aus.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegattinnen bzw. Ehegatten, Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder andere Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass oder geeignetes Ausweisdokument) zur Prüfung der Antragsberechtigung
  • ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Für die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks aus dem Eheregister wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Für jedes gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Mehrfachexemplar wird eine Gebühr in Höhe von 6,50 € erhoben.

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr

Anträge / Formulare

Es sind keine Antragsformulare notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Standesamt
Abteilungsleiterin: Monika Wind
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3270
Telefon: 06341/13-3277 (Hotline für Anliegen)
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Sophia Hund
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3274
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Annemarie Kiefer
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3273
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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Frau Andrea Kouba
Sachbearbeiterin
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3273
Fax: 06341/13-883272
E-Mail oder Kontaktformular
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