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Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten,
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann Marktstraße 50 76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269 E-Mail oder Kontaktformular