Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Kinderreisepass Ausgabe
[Nr.99085003040000 ]

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibt’s dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.

Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.

Leistungsbeschreibung

Der Kinderreisepass liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde.

Das Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, wird zunächst nur ein vorläufiges Dokument ausgestellt. Spätestens bei Ausgabe des vorläufigen Dokuments muss jedoch eine Identitätsprüfung durch die zuständige Stelle erfolgen, sonst wird der Pass nicht ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken