Laut der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) hat der Auftrageber nach Zuschlagserteilung 6 Monate im Internet zu informieren, wenn bei
Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer und
Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigt.
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