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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Zur Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO (Maklererlaubnis) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Führungszeugnis:
    zu beantragen beim Bürgerbüro im Rathaus, Marktstraße 50.
    Das Führungszeugnis ist direkt an die Stadtverwaltung Landau, -Ordnungsabteilung-, Friedrich-Ebert-Str. 5, 76829 Landau in der Pfalz unter Angabe des Aktenzeichens 320-15.224 zu senden. 
  • Gewerbezentralregisterauszug:
    wird bei Antragstellung angefordert 
  • Bescheinigung der Hausbank:
    Aus dieser Bescheinigung muss hervorgehen, dass die Konten ordnungsgemäß geführt werden, dass die Zahlungsweise nicht zu beanstanden ist und dass, soweit die Bank Einsicht hat, die Vermögensverhältnisse geordnet erscheinen
  • Bescheinigung über die steuerliche Unbedenklichkeit des zuständigen Finanzamtes
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