Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen sowie der Wirtschaftsplan des Gebäudemanagements Landau liegen gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme ab Dienstag, den 19. August 2025, bis einschließlich Dienstag, den 9. September 2025, zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr im Dienstgebäude Marktstraße 50, Zimmer 113, öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Einsichtnahme hier über die städtische Homepage (Kurzlink: https://www.landau.de/nachtrag2025).
In der Zeit vom Dienstag, den 19. August 2025, bis Montag, den 1. September 2025, können Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich, zur Niederschrift oder über das Kontaktformular hier auf der städtischen Homepage bei der Stadtverwaltung Landau, Kämmereiabteilung, Marktstraße 50, Zimmer 113 einreichen.