Der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF) ist ein zentraler Baustein der mittel- bis langfristig greifenden Maßnahmen im Rahmen der am 08.06.2010 verkündeten „Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen“.
Der KEF soll den rheinland-pfälzischen Kommunen helfen, ihre zum 31.12.2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite in einer Gesamthöhe von rund 4,6 Mrd. € deutlich zu reduzieren. Zum entsprechenden Stichtag sind in Landau 64,36 Mio. € an Liquiditätskrediten aufgelaufen.
Um diese Hilfe anzunehmen, hat der Stadtrat der Stadt Landau in der Pfalz am 13. Dezember 2011 mit großer Mehrheit die Teilnahme der Stadt Landau am KEF sowie die konkreten Maßnahmen zur Aufbringung des kommunalen Eigenanteils beschlossen. Dem vorausgegangen sind umfangreiche Beratungen in den Fraktionen.
Der Fonds wird zu einem Drittel durch die Kommunen selbst finanziert, ein weiteres Drittel wird aus dem Kommunalen Finanzausgleich aufgebracht und stammt somit von der Solidargemeinschaft der kommunalen Familie, das letzte Drittel kommt aus dem Landeshaushalt.
Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 1,119 Mio. € pro Jahr, welche in den Fonds eingebracht werden müssen, um den Liquiditätsanteil der Stadt von 3,358 Mio. € pro Jahr aus dem KEF zu erhalten. Der Tilgungsanteil beläuft sich dabei auf 2,686 Mio. €. Die Differenz in Höhe von 0,672 Mio. € machen die Zinsen aus.
Im Folgenden finden Sie auch einen Link zum »Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am KEF«, u.a. mit den beschlossenen Maßnahmen der Stadt Landau. Des Weiteren sind unter der Rubrik „Konsolidierungsnachweise“ die Nachweise zur Umsetzung des Konsolidierungsvertrages eingestellt.
Bedingt durch die gute wirtschaftliche Entwicklung und einer aktiven Finanzsteuerung durch Stadtrat und Verwaltung konnten die Liquiditätskredite zum 31. Dezember 2021 auf 17,92 Mio. Euro reduziert werden. Aufgrund der einschlägigen Regelungen endete der KEF-RP Konsolidierungsvertrag frühzeitig zum 31. Dezember 2021 (Erreichen der Drittelgrenze).
Konsolidierungsvertrag zur Teilnahme am KEF 2015 (PDF, 3.4 MB)
Konsolidierungsnachweis 2012 (PDF, 1.8 MB)
Konsolidierungsnachweis 2013 (PDF, 3 MB)
Konsolidierungsnachweis 2014 (PDF, 3.8 MB)
Konsolidierungsnachweis 2015 (PDF, 3.2 MB)
Konsolidierungsnachweis 2016 (PDF, 264 kB)
Konsolidierungsnachweis 2017 (PDF, 277 kB)
Konsolidierungsnachweis 2018 (PDF, 276 kB)
Konsolidierungsnachweis 2019 (PDF, 372 kB)
Konsolidierungsnachweis 2020 (PDF, 1.3 MB)
Konsolidierungsnachweis 2021 (PDF, 1.2 MB)