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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Frau Caroline Schroll
Telefon: 06341/13-5122
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Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes »

Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren »

Sorgeerklärung beurkunden »

Sorgerecht für unverheiratete Väter beantragen »

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Vaterschaftsanerkenntnisse und Beistandschaften gem. §1712 BGB »

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