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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
[Nr.99089070109000 ]

Volltext

In der Bußgeldstelle können Sie kostenlos und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Akteneinsicht in Ihre Vorgangsakte nehmen. Die Akteneinsicht müssen Sie beantragen und ist frist- und formlos bei der Akten führenden Behörde möglich.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Bußgeldstelle.

Voraussetzungen

  • Akteneinsicht wird nur der/dem Betroffenen selbst oder dem Bevollmächtigten gewährt.
  • Es darf der Einsicht kein schutzwürdiges Interesse Dritter entgegen stehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis wie Personalausweis, Reisepass, Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige
  • Akteneinsicht durch einen Dritten ist wird die unterschriebene Vollmacht der/des Betroffenen notwendig.

Kosten

Für die Akteneinsicht fallen keine Gebühren an.

Frist

Es sind keine Fristen zu beachten. Eine Einsicht ist auf Antrag jederzeit möglich.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Rechtsabteilung
Abteilungsleiter: Herr Stefan Joritz
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3000
Fax: 06341/13-3009

Kontakt

Frau Christina Martin
Sachgebietsleiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3010
Fax: 06341/13-883010
E-Mail oder Kontaktformular
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