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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Anzeige aufnehmen
[Nr.99089003034000 ]

Volltext

Wenn Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die zuständige Stelle nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle bzw. an die zuständige Bußgeldstelle.

Voraussetzungen

Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel sind nachfolgende Angaben notwendig:

  • Wer zeigt an? (Name, Vorname, Anschrift und Erreichbarkeit des Anzeigeerstatters)
  • Was wird angezeigt? (möglichst konkret geschilderter Tathergang einschließlich Tatzeit u. -ort)
  • Wer hat etwas getan ?
  • Gibt es weitere Zeugen oder Beweismittel (z.B. Foto)?

Kosten

Es ist für Sie kostenfrei eine Anzeige aufzugeben.

Frist

Sie können eine Anzeige jederzeit aufgeben. Aufgrund der leichteren Nachvollziehbarkeit ist eine unverzügliche Anzeige zu empfehlen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Zuständig

Rechtsabteilung
Abteilungsleiter: Herr Stefan Joritz
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3000
Fax: 06341/13-3009

Kontakt

Frau Christina Martin
Sachgebietsleiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3010
Fax: 06341/13-883010
E-Mail oder Kontaktformular
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