In der Kindertagespflege können Sie Kinder von der Geburt an bis zum Alter von 14 Jahren betreuen. Allerdings sollten die Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr vorrangig in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Sie brauchen eine Erlaubnis zur Kindertagespflege, wenn:
Sollte nur eines der Merkmale nicht auf Sie zutreffen, benötigen Sie keine Erlaubnis zur Kindertagespflege.
Die Erlaubnis zur Kindertagespflege:
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)