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Grundwasser und Oberflächengewässer sowie die Erfüllung der sich aus den wasserrechtlichen Vorschriften ergebenden öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu überwachen,
Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen,
die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen sicherzustellen,
erteilte Zulassungen regelmäßig zu überprüfen und anzupassen
bei zulassungsbedürftigen Maßnahmen: die für die Zulassung zuständige Behörde.
bei nichtzulassungsbedürftigen Maßnahmen:
die obere Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd), wenn die Unterhaltungslast des Gewässers oder der Anlage beim Land, den Kreisen oder den kreisfreien Städten obliegt,
in allen übrigen Fällen die untere Wasserbehörde (Kreis- bzw. Stadtverwaltung).
Abteilung Umweltschutz
Abteilungsleiter: Andreas Boy Friedrich-Ebert-Straße 3 76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3520
Fax: 06341/13-3509
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Herr Andreas Boy
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