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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Führerschein abgeben
[Nr.99108047160000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn gegen Sie ein Bußgeldbescheid erlassen wurde, kann als Nebenfolge ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle verhängt worden sein. Die kann bedeuten, dass Sie Ihren Führerschein unter den im Bußgeldbescheid benannten Voraussetzungen im Dienstgebäude der Bußgeldstelle abgeben müssen oder wieder ausgehändigt bekommen.

Voraussetzungen

Fahrverbot (ohne einschlägige Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde Ihnen das erste Mal ein Fahrverbot im Bußgeldbescheid verhängt, können Sie binnen vier Monaten selbst bestimmen, wann Sie Ihren Führerschein bei Ihrer Behörde in amtliche Verwahrung geben. Das Fahrverbot ist spätestens nach Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheides) wirksam. Sie machen sich strafbar (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn Sie dennoch ein Kraftfahrzeug fahren.

Fahrverbot (mit einschlägigen Voreintragungen im Fahreignungsregister -FAER-)
Wurde Ihnen in den vergangenen zwei Jahren ein Fahrverbot gegen Sie vollstreckt, wird das neue Fahrverbot ab Rechtskraft (14 Tage nach Zustellung des Bescheides) wirksam. Das bedeutet, dass spätestens zu diesem Zeitpunkt der Führerschein abzugeben ist und Sie keinesfalls mehr ein Kraftfahrzeug fahren dürfen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Führerscheinabgabe

  • Führerschein
  • Aktenzeichen bzw. den Bußgeldbescheid

Führerscheinrückgabe

  • Aufforderungsschreiben zur
  • Ggf Vollmacht falls ein Dritter für Sie den Führerschein abholen soll

Identitätsnachweis

  • Personalausweis
  • Reisepass,
  • Passersatzpapiere für ausländische Staatsangehörige

Führerschein verloren

  • ist eine Verlustanzeige zu stellen. Der Nachweis hierüber ist bei Abholung vorzulegen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Bußgeldbehörde, welche den Bußgeldbescheid erlassen hat. Der Führerschein muss im Falle eines Fahrverbotes zu dieser Behörde geschickt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Führerscheinentzug erfolgt auf Grund einer strafrechtlichen Entscheidung. Ein Fahrverbot kann hierauf ggf. zur Anrechnung kommen.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kästner
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3233
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3231
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3232
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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