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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Hundehaltung anmelden
[Nr.99110009104000 ]

Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt ebenso wie die Festsetzung der Hundesteuer.

Eine Anmeldepflicht des Hundes ist unter anderem notwendig,

  • bei Hunden, die älter als drei Monate sind. Sie müssen durch einen Transponder mit Kennnummer gekennzeichnet werden
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt 

Bitte beachten Sie, dass für die Haltung von sogenannten gefährlichen Hunden differenziertere und ergänzendere Regelungen gelten.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung

Hundehaltung online anmelden

Hier können Sie die Hundehaltung online anmelden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Anmeldung ist der aktuelle Personalausweis oder die aktuelle Meldebestätigung vorzulegen.

Das Anmeldeformular wird regelmäßig auch auf der Internetseite der Gemeinde zum Download zur Verfügung gestellt.

Zur Anmeldung kann auch der Online-Antrag ausgefüllt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hundesteuer beträgt jährlich 144,00 € und wird mit je einem Viertel des
Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Für jeden weiteren Hund beträgt die Hundesteuer ebenfalls jährlich 144,00 €.

Bei Fragen steht Ihnen die Steuerabteilung zur Verfügung.

Was sollte ich noch wissen?

Darüber hinaus ist jeder Hundehalter verpflichtet auf öffentlichen Straßen innerhalb eines Ortes oder nicht einsehbaren Flächen seinen Hund angeleint zu führen. Außerhalb eines Ortes sind sie umgehend anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden. 

Verstöße gegen das Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundeG) können mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu zehntausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verstöße gegen die Gemeindesatzungen ebenfalls geahndet werden.

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Mittwoch:

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 12 Uhr

 

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Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Dokumente

Anmeldeformular Hundesteuer Stadt Landau (PDF, 81 kB)

Abmeldeformular Hundesteuer Stadt Landau (PDF, 98 kB)

SEPA-Lastschriftmandat (PDF, 284 kB)

SEPA-Direct Debit Mandate (PDF, 285 kB)

Zuständig

Steuerabteilung
Abteilungsleiter: Herr Josef Thomas
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2200
Fax: 06341/13-882200

Kontakt

Andrea Deininger-Hoffmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-2202
Fax: 06341/13-882202
E-Mail oder Kontaktformular
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