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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Informationen zum Thema Wahlen

Am Sonntag, 10. November, finden die Wahlen zum Beirat für Migration und Integration sowie zum Beirat für ältere Menschen statt. Die Wahllokale werden im Erdgeschoss des Rathauses, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz, eingerichtet.

Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Das Briefwahlbüro der Stadtverwaltung Landau ist ab dem 7. Oktober 2024 (im Rathaus (Erdgeschoss, Sitzungszimmer 8) zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag, Dienstag, Mittwoch: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8.30 - 12 Uhr

Sonderöffnung am Freitag, 8. November, 2024: 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann der Antrag ausnahmsweise auch noch am Wahltag (10. November 2024) bis 15 Uhr beim Wahlamt gestellt werden.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen:

Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

  1. über das Internet: Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, scannen Sie den QR-Code, welcher auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Sie gelangen dann automatisch zur Seite, bei der Sie die Unterlagen beantragen können.
  2. per E-Mail an wahlen@landau.de: Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Namen, die Anschrift des Haupt-wohnsitzes sowie Ihr Geburtsdatum an.
  3. mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Antrag oder durch formloses Schreiben: Bitte beachten Sie, dass der Antrag von Ihnen unterschrieben werden muss. Sie können ihn dann entweder per Post an uns absenden oder persönlich im Briefwahlbüro abgeben.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Versand bzw. Aushändigung der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen erhalten Sie entweder per Post an Ihre Adresse in Landau oder an die Anschrift, die Sie im Antrag mitteilen. Sie können sie aber auch persönlich im Briefwahlbüro abholen bzw. gleich dort wählen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei der persönlichen Abholung von Briefwahlunter-lagen ausweisen müssen.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine andere Person zu beauftragen, den von Ihnen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Briefwahlbüro abzugeben und Ihre Wahlunterlagen abzuholen. Dabei ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie diese Person hierzu ausdrücklich bevollmächtigen. Der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckte Antrag enthält bereits eine Vollmacht, die Sie bei Bedarf ausfüllen können. Die Abohlerin bzw. der Abholer selbst muss sich ausweisen können und darf insgesamt nicht mehr als vier Personen vertreten.

Bei Fragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung:

Telefon: 06341/13-1104
Fax: 06341/13-1109
E-Mail: wahlen@landau.de 

Nachfolgend finden Sie nähere Informationen zu den beiden Wahlen.

Beirat für Migration und Integration

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind

  1. alle Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohnerinnern und Einwohner und
  2. alle Einwohnerinnen und Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben
    1. als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes,
    2. durch Einbürgerung,
    3. nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder
    4. nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.

Sie müssen am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit drei Monaten in Landau mit Hauptwohnung gemeldet sein. Sie dürfen nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Die Wahlberechtigten, die nur die ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 20. Oktober 2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Die oben genannten Wahlberechtigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen (Doppelstaatler) werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis eingetragen. Sie müssen beim Wahlamt der Stadtverwaltung Landau die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Dabei ist die Wahlberechtigung nachzuweisen (z. B. durch die Vorlage einer Einbürgerungsurkunde, eines Vertriebenenausweises oder einer Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz).

Folgende Listen wurden eingereicht:

Beirat für ältere Menschen

Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben oder im Jahr der Wahl vollenden werden und mit Hauptwohnsitz in Landau in der Pfalz gemeldet sind. Stichtag ist der Tag der Wahl.

Folgende Personen haben ihre Kandidatur eingereicht:

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Im Juni fanden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt.

Alle Ergebnisse finden Sie auf:



Kontakt

Herr Tobias Antoni
Wahlen
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-1104
Fax: 06341/13-881103
E-Mail oder Kontaktformular
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